DFB

Videobeweis und Menschmaschine

oder auch: Technik wird es richten.
Also sprach Bill Gates vor Jahren: Seht! Ich verkündige Euch die goldene Zukunft des papierlosen Büros. Dank des massenhaften Einsatzes von Computern.  – Die Realität ist: Der Papierverbrauch steigt unverändert konstant. Allein für 2015 wurde eine Zunahme des weltweiten Verbrauchs von 330 Millionen Tonnen auf 440 Millionen Tonnen erwartet.

Es vergeht derzeit kein Wochenende, kein Spieltag der Bundesliga an dem nicht nachfolgend über Sinn oder Unsinn des Videobeweises gestritten wird.

Er mache das Spiel gerechter, so das gängige Argument der Befürworter. Und in der Tat, die irrtümliche und höchst ärgerliche Anerkennung von Phantomtoren durch den Schiedsrichter (1994, Helmer; 2013 Kießling) lässt sich durch den Videobeweis korrigieren. Möglicherweise würde auch dem berühmt-berüchtigten Wembley-Tor von 1966 heutzutage dank Torlinientechnologie und Videobeweis die Anerkennung verweigert.

Schöne neue Welt. Endlich „Gerechtigkeit“, endlich weniger Frustration – was könnte dagegen sprechen? Eine ganze Menge, wie ich finde. Doch dafür muss ich zunächst ein wenig ausholen.

Die moderne, wissenschaftliche Psychologie fußt historisch auf zwei Säulen: Säule eins bildet die von Siegmund Freud (und anderen) aus der Philosophie und Medizin entwickelte, allseits bekannte Psychoanalyse. Bis heute Ausgangspunkt eines inzwischen industriellen, therapeutischen Massengeschäfts.
Säule zwei ist die s.g. Psychotechnik, entwickelt an der TU Charlottenburg in Berlin. Hier waren nicht Mediziner sondern Ingenieure am Werk. Hintergrund ihrer Bemühungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Annahme, dass die Handhabung der technischen Produkte des Industriezeitalters spezielle Menschen erfordere.
Ein brandgefährlich erscheinendes Gefährt wie etwa die neu aufkommende Straßenbahn im öffentlichen Verkehr, sollte von besonders qualifiziertem Personal bedient werden. Also testete man erstmals systematisch etwaige Bewerber im Hinblick auf Sehschärfe, räumliches Sehvermögen, Reaktionsgeschwindigkeit und was der verantwortungsvolle Zugführer eben so braucht. Heute nennt sich dieser Zweig der Psychologie „Arbeits – und Organisationspsychologie“. Und seine Erkenntnisse hielten längst Einzug u.a. in Formen des Personal Assassments der Personaler.

Ich stelle dies meinen Überlegungen zum Videobeweis voran, um wenigstens anzudeuten, wie weit verbreitet und tief verwurzelt der Glaube an die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Psychologie und wie unbeirrt unser Glaube an die Segnungen des technischen Fortschritts in unserer Gesellschaft inzwischen ist. Empfehlenswerte und weiterführende Lektüre in diesem Zusammenhang: Jens Bergmann, „der Tanz ums Ich“, Pantheon-Verlag.

Kein vernünftiger Mensch wird bestreiten, es sei denn er/sie ist fundamentalistisch religiös eingestellt, dass Technik Fortschritt zur Folge hat, der uns das Leben an vielen Stellen dankenswerterweise erleichtert. Wäre es anders, wir lauschten Fußballreportagen, die noch per Buschtrommel oder Rauchzeichen verbreitet würden. Und wer wollte das?

Interessant wird es aber aus meiner Sicht, wenn Heilsversprechungen durch eine Technik (s.o. Bill Gates) gemacht werden. Gerade dann sollte man innehalten und kritisch hinterfragen, finde ich.

These 1: Videobeweis macht den Fußball gerechter

Stimmt, zumindest mit Einschränkungen. „Den Fußball“ macht der Videobeweis natürlich nicht gerechter, denn er kommt nur in obersten Profi-Spielklassen zum Einsatz. Und der damit verbundene technische Aufwand dürfte auch nur von entwickelten Industrieländern mühelos zu stemmen und zu bezahlen sein. Aber immerhin. Grobe Fehleinschätzungen des Schiedsrichters können fortan im Profifußball korrigiert werden. Bliebe da nicht das Ärgernis, dass am Ende der Technik unverändert Menschen bewerten. Und Menschen bewerten viel subjektiver als sie gemeinhin glauben – lehrt uns die Psychologie. Zu glauben, man könnte dieses Grundproblem  durch eindeutiger formuliertes Regelwerk in den Griff bekommen, entbehrt angesichts der fortwährenden Debatte, ab wann ein strafbares Handspiel anzunehmen sei, nicht einer gewissen unfreiwilligen Komik. Aber nehmen wir ruhig zugunsten des Beweises an, dass sich die Zahl eklatanter Fehler deutlich reduzieren ließe. Ignorieren wir auch bis auf Weiteres die Beobachtung, dass der für den Fußball so wesentliche Spielfluss durch den Einsatz dieser Technik regelmäßig unterbrochen wird. Auch für die mangelnde Transparenz der Entscheidungsfindung mag es Lösungen geben.

Am Ende bleibt der Videobeweis jedoch selektiv (da nicht überall verfügbar) und täuscht bisweilen Objektivität vor, wo am Ende doch Menschen subjektiv bewerten. Aber immerhin, wir werden durch Fehler weniger frustriert.

Und wenn schon „gerechter“ – warum eigentlich nicht 2 Hauptschiedsrichter wie in anderen Sportarten oder Torlinienrichter, die nicht ohne weitere Befugnisse herumlungern? Das könnten auch ärmere Länder leisten, das könnte man ggf. auch in unteren Spielklassen einführen. So bliebe die Einheit des Spiels gewahrt, und der Profisport würde sich nicht noch weiter von der Basis entkoppeln.

These 2: Alles nur eine Frage der Handhabung und Kommunikation

Die derzeitige Debatte um den Videobeweis ist sicher auch den Mängeln in seiner organisatorischen Umsetzung geschuldet. So bleibt bis auf Weiteres abzuwarten, ab wann und unter welchen Umständen der Videobeweis herangezogen wird. Eine klare Linie des DFB, dies dürfte unstrittig sein, war bisher jedenfalls nicht zu erkennen. Das wird man sicher optimieren können, daran zweifle ich nicht.

Aber hat eigentlich jemand einmal darüber nachgedacht, was es mit einer Gesellschaft macht, die immer weniger in der Lage ist Frustration auszuhalten, die menschliche Fehler nicht zu akzeptieren bereit ist? Die sich in selektive Wahrnehmungsnischen der Spartensender vereinzelt? Der der soziale Kitt der montäglichen Konversation über das gemeinsam am Wochenende via TV Erlebte fehlt? Die sich im permanentem Regulierungs- und Selbstoptimierungswahn befindet?

Unser Fortschrittsglaube legt nahe, und hier schließt sich der Kreis zur Psychologie, dass man Mensch und Maschine verschmilzt. Beständige Optimierung ist hier der Grundgedanke, die Menschmaschine das Ziel. Kein Witz! Daran wird nicht nur längst geforscht, die ersten Zwischenprodukte sind bereits seit einiger Zeit verfügbar. Etwa (noch relativ simple) Funktionsjacken, die mittels allerlei technischem Schnickschnack die Fähigkeiten ihres Käufers erweitern. Kein Handy mehr mitnehmen, denn das ist schon in die Jacke integriert. Der Hausarzt quasi auch, dank permanenter Kontrolle der biologischen Parameter. Ist doch super! Und man kann die ganzen Daten dann online gleich weiterverarbeiten lassen. Wie praktisch!

Oder wir schaffen den Menschen am besten gleich ganz ab. Auch als Schiedsrichter. Autonome Spielleitung ist das Stichwort, mein Ingomann! Lehnen Sie sich zurück und genießen Sie die Show. Dumm nur, wenn am Ende die Technik entscheiden sollte, dass wir, ihre Erfinder, die nachweisbar größte Fehlerquelle des Planeten sind. Autsch.

Aber so weit sind wir ja noch nicht.

Also bleiben wir vorerst bei der Frage, ob es nicht immer weniger und immer größere Global Player sind, die Zugriff auf unsere Daten haben? Wer kontrolliert die? Wer kann das nachprüfbar noch leisten? Schon mal darüber nachgedacht? Und was geschieht mit uns, wenn das System unsere individuellen Bedürfnisse endgültig dechiffriert und abgespeichert hat? Wenn der Reader in Echtzeit eine auf unser individuelles Bedürfniss zugeschnittene Geschichte produziert? Das Belohnungszentrum unseres Gehirns feuerte garantiert aus allen Rohren. So etwas fühlt sich gut an, ist aber u.a. der Einstieg in Sucht und Manipulation. Aber wer fragt schon nach etwaigen Kollateralschäden.

Und bevor uns die Maschinen verdientermaßen kaltstellen – was passiert mit der Menschmaschine, ihren Daten, wenn sich die politischen Verhältnisse jemals ändern sollten? Das wird schon nicht passieren?  – Ernsthaft? Also bitte!

Back to Basics

In meinen Augen lebt der Fußball von seiner Einfachheit. Wo auch immer man auf diesem Planeten hinreist, am Ende genügen einige Spieler, ein Ball und zwei provisorische Tore. Es ist der hoch kommerzialisierte Profisport, der sich beständig von seiner Basis entfernt, dessen Diktaten wir uns als Konsumenten unterwerfen und der ein letztlich zutiefst inhumanes Bild in unsere Köpfe transportiert, behaupte ich. Daneben wirken dann alle Appelle des DFB für mehr Fairness und Menschlichkeit in meinen Augen vergleichsweise albern und verlogen.

Menschen machen Fehler. Schiedsrichter sind Menschen. Also machen Schiedsrichter Fehler. Was ist daran inzwischen eigentlich so unerträglich? Was ist das Problem?

Es ist unsere abnehmende Fähigkeit, mit Fehlern umzugehen. Es sind unsere längst medial auf schnellste Bedürfnisbefriedigung trainierten Gehirne. Und Problem ist auch das viele Geld, um das es dabei geht, nicht die gelegentlich fehlende Gerechtigkeit. Die dient hier doch nur als Ablenkung, als moralisches Feigenblatt.

Es geht mir bei meiner Ablehnung des Videobeweise nicht um blindes Technik-Bashing. Es geht für mich um die grundsätzliche Frage, wie wir mit Technik und Kommerz umgehen, in was für einer Welt wir zukünftig leben wollen.

Und hier behaupte ich: Weniger ist manchmal mehr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Werbung

Sollen Bundesligisten für Polizeieinsätze bei Risikospielen bezahlen?

Heute möchte ich mich hier einer grundsätzlichen Fragestellung widmen, deren Bezug  zum HSV (und zum FC St. Pauli) jedoch auf der Hand liegt. Der Bremer Senat hat bekanntlich beschlossen, dass man zukünftig die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei s.g. Risikospielen den jeweils austragenden Vereinen, bzw. der DFL, in Rechnung stellen wolle.

Alte Forderung üblicher Verdächtiger

Es sind inzwischen mehr als zwanzig Jahren vergangen, da wurde meines Wissens erstmalig in Deutschland die Forderung erhoben, die Profifußballvereine sollten die Einsatzkosten für die Polizei ganz oder teilweise bezahlen. Die, die dies fordern [Anm.: meist waren es politische Hinterbänkler, Finanz- oder Innenminister, oder die GdP], beriefen und berufen sich auf das Verursacherprinzip, welches hier angeblich zur Anwendung zu bringen sei.  Dennoch versickerte die Debatte bisher – aus guten Gründen! – stets folgenlos. Nun also der Vorstoß des Bremer Senats.

Die Antwort der DFL ließ nicht lange auf sich warten. Man werde entsprechende Regressforderungen des Senats im Wesentlichen an Werder Bremen weiterreichen, so war zu vernehmen. Zudem sollen wohl ab sofort und bis auf Weiteres keine Länderspiele mehr in Bremen ausgetragen werden. Zudem wird man davon ausgehen müssen, dass die DFL (und/oder Werder Bremen) einen entsprechenden Kostenbescheid des Senats unverzüglich juristisch anfechten werden. Denn aus Sicht der Kritiker ist die vorgesehene Bremer Regelung sehr wahrscheinlich verfassungswidrig.

Zuständigkeiten (im und außerhalb des Stadions)

Um in dieser Debatte zu einer eigenen Meinung zu finden,  gilt es zunächst, sich grundsätzliche Fragen bewusst zu machen.

Innerhalb des Stadions übt der gastgebende Verein das Hausrecht aus. Er kann bei Verstößen gegen die Stadionordnung, bzw. bei Verstößen gegen die AGBs beim Kartenerwerb, ein Stadionverbot aussprechen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beschäftigen die Vereine der obersten deutschen Spielklassen seit Jahrzehnten private Sicherheitsunternehmen. Deren Ordner verfügen jedoch nur über das (eingeschränkte) s.g. Jedermannsrecht gem. § 127, Abs. 1 StPO. Sie dürfen einen Stadionbesucher, den sie z.B. auf frischer Tat ertappen, vorläufig zwar festnehmen, die Feststellung der Personalien des Verdächtigten obliegt jedoch der Polizei (§ 163b StPO).

Außerhalb des Stadions, also bei An- und Abreise der Zuschauer über öffentliche Wege, ist der gastgebende Verein (oder sein Ordnungsdienst)  nicht mehr zuständig. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist hier grundsätzlich allein Sache der Polizei. Und das ist gut so. Denn in unserer Gesellschaft besitzt allein der Staat das Gewaltmonopol, nicht Privatpersonen, einschlägige private Unternehmungen oder irgendein Verein. Die Länder haben eigene Gesetze zur Regelung polizeilicher Befugnisse erlassen. In Hamburg etwa regelt all dies das Gesetz zum Schutz der Sicherheit und Ordnung (SOG).

Wenn  die Polizei also außerhalb des Stadions tätig wird, dann weil allein sie dazu befugt ist. Mit anderen Worten: sie erfüllt hier einen Teil ihrer originären Arbeit. Auch dafür bezahlt der Bürger schließlich seine Steuern. Und es tut nichts zur Sache, ob der einzelne Steuerzahler z.B.  findet, dass zu viel Geld für derartige Einsätze der Polizei speziell im Zusammenhang mit dem Fußball ausgegeben wird, bzw. der Meinung ist, dass die entsprechenden Gelder besser anderweitig investiert worden wären. Zur Mittelverwendung darf man selbstverständlich in einer freiheitlichen Gesellschaft eine eigene Meinung besitzen, über die Verwendung der Steuergelder befindet bekanntlich jedoch nicht der einzelne Bürger, sondern die Politik.

Sicherheitsdienste, Infrastruktur und Fanbetreuung

Doch kehren wir zur Situation innerhalb der Stadien zurück. Wie bereits angesprochen, beschäftigen die Vereine eigene Ordnungsdienste. Mittelbar erfolgt deren Bezahlung durch entsprechende Aufschläge bei der Preisgestaltung für die Eintrittskarten. Darüberhinaus haben die Vereine in den letzten Jahrzehnten erhebliche Summen in die Infrastruktur und damit auch in die Sicherheit ihrer Zuschauer investiert. Das begann mit dem Bau der Zäune vor den Tribünen in der Hochzeit der Hools in den achtziger Jahren, setzte sich fort mit deren Rückbau nach der Tragödie im Brüsseler Heysel-Stadion und wurde fortgeführt durch den Neubau ganzer Stadien im Zuge der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland. Auch die Einführung personalisierter Eintrittskarten, für die entsprechende Lesegeräte an den Eingängen der Stadien erst installiert werden mussten, ist hier zu nennen. Darüberhinaus beschäftigen die Vereine eigene Fan-Betreuer, die im regelmäßigen Dialog mit der eigenen Klientel stehen und die Fans auch auf Auswärtsfahrten begleiten. Vermutlich wäre in dem einen oder anderen Fall ein finanziell (und inhaltlich) stärkeres Engagement der Vereine durchaus wünschenswert. Dass hier aber hoch profitable Vereine entsprechende Kosten für die Sicherheit auf dem Rücken der Steuerzahler generell einfach sozialisieren, ohne selbst nachweisbares zu leisten, dies halte ich daher mit Verlaub für eine Legende interessierter Kreise. Vergessen wird nicht zuletzt, dass die Profivereine unmittelbar erhebliche Steuern an die Kommunen abführen. Darüberhinaus profitieren die Kommunen zusätzlich  mittelbar durch den Spielbetrieb. Etwa im Bereich der Gastronomie und der Touristik. Den Mehraufwendungen bei der Polizei für s.g. Risikospiele, die nun einmal Teil eines regulären Spielplans sind, stehen diverse geldwerte Leistungen und Investitionen der Vereine gegenüber.

Mögliche Probleme und Konsequenzen der Anwendung des Verursacherprinzips.

Sport ohne Rivalität ist undenkbar. Gerade Fußballspiele beziehen einen Teil ihres Reizes aus lokalen Vergleichen, den Derbys. Dass es im Umfeld derartiger Begegnungen auch zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen kann, ist grundsätzlich nicht zu verhindern. Man muss das ggf. scharf kritisieren, man darf in der Prävention nicht nachlassen – wer wollte dies bestreiten?! Aber ein Fußball gänzlich ohne Sicherheitsrisiken ist wie die Idee einer Welt ohne jede Kriminalität – utopistisch.

Darüberhinaus ist grundsätzlich auch eine Grenze des Zumutbaren für Veranstalter zu beachten, bei deren Veranstaltungen der öffentliche Raum mitgenutzt wird. Nehmen wir bspw. an, ein Verein vereinbarte ein Freundschaftsspiel gegen eine Mannschaft aus Israel, um ein Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Aufgrund der derzeitigen politischen Lage müsste man dann hier wohl leider von einem Risikospiel sprechen. Sollte dieser Verein, da er doch ein Risikospiel veranstaltet, etwa die Einsatzkosten der Polizei tragen? Obwohl Deutschland Israel aus Gründen historischer Verantwortung freundschaftlich verbunden ist? Oder nehmen wir einen Verein, der sich ausdrücklich dem Kampf gegen Rassismus und Homophobie verschrieben hat und unter diesem Motto ein Spiel austrägt. Auch hier müsste man aus  der Perspektive der Sicherheitskräfte mit Störungen rechnen. Den damit dann zu erwartenden, zusätzlichen Aufwand der Polizei soll dieser Verein bezahlen? Das kann nicht gewollt sein, auch nicht von den Befürwortern der Bremer Regelung. Wenn aber das Kriterium Risiko nicht grundsätzlich greifen kann und darf, dann stellt sich die nächste Frage: Für welche Art von Risikospielen sollen die Vereine denn haften? Wer definiert eigentlich, was für den Veranstalter ggf. kostenpflichtig wird und was nicht?

Hohe Gehälter und Millionengewinne

Nun wird in dieser Debatte gerne herausgestellt, dass die deutschen Profifußballvereine erhebliche Gewinne generieren würden. Eine Kostenbeteiligung sei daher zumutbar, heißt es. Da in diesem Land der Gleichheitsgrundsatz gilt, müsste m.E. das Verursacherprinzip grundsätzlich für alle Vereine gelten. Oder soll zukünftig das Finanzamt die Frage entscheiden, ob Verein X derart profitabel ist, dass er sich an den Kosten für Einsätze der Polizei – die als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft außerhalb des Stadions allein hoheitlich befugt ist!-  zu beteiligen hat, Verein Y aber den entsprechend zu definierenden Grenzbetrag nicht erreicht? Auch die Profitabilität kann m.E. hier nicht als überzeugendes Kriterium dienen. Oder soll am Ende ein finanziell darbender Veranstalter besser gestellt sein als jemand, der profitabel arbeitet?

Was bei dieser Debatte ebenfalls übersehen wird: gewalttätige Ausschreitungen unter rivalisierenden Gruppen haben sich doch gerade aufgrund des repressiven Drucks des Sicherheitsapparates in den Stadien der ersten beiden Ligen zunehmend in unterklassige Ligen verlagert. Will man also einem Fußballverein, der in der dritten, vierten oder gar fünften Spielklasse ansässig ist, auch entsprechende Mehrkosten aufbürden, obwohl diese Vereine eben fern ab der Millioneneinnahmen ums Überleben kämpfen? Oder bekommen diese Vereine die polizeiliche Leistung, die, noch einmal sei es betont, zum Kernbereich ihres Zweckes Aufgabenspektrums gehört, kostenfrei?

Populismus interessierter Kreise

Es verwundert mich nicht, dass ausgerechnet der Bremer Senat jetzt diesen Vorstoß wagt. Ist das kleinste Bundesland doch notorisch klamm bei Kasse. Die zugegebenermaßen strukturellen Probleme des Landes können jedoch nicht als Begründung dafür dienen, um auf Kosten des größten ortsansässigen Profivereins vom Jahrzehnte währenden Versagen Bremer Wirtschafts- und Finanzpolitik abzulenken.

Der Fußball ist in einer sich fortschreitend partikularisierenden Gesellschaft, das war erst jüngst im kollektiven Jubel über den Weltmeistertitel für die deutsche Mannschaft erneut zu besichtigen,  eine der wenigen verbleibenden, alle gesellschaftlichen Schichten erreichenden und vereinigenden identitätsstiftenden Narrationen. Dass sich die Bremer Landespolitik ausgerechnet in diesem Bereich nun Leistungen vom „Verursacher“ erstatten lassen will, die unter Berücksichtung des Gewaltmonopols des Staates zu den Kernaufgaben eben dieses Staates zu zählen sind, ist auch nicht mit jenem Fall zu vergleichen, in dem bspw. eine Privatperson bei Nachweis von grober Fahrlässigkeit zur Kostenerstattung z.B. bei Rettungskräften verpflichtet wird. Denn z.B. bei leichtfertig verursachten Fehlalarmen oder einer Haustier-Rettung (durch die Feuerwehr) ist kein übergreifendes Interesse der Allgemeinheit erkennbar. Was die Veranstaltung von sportlichen oder kulturellen Großereignissen angeht, so wird man dies aber bejahen müssen.

Kritik an DFB, DFL und Vereinen

Mindestens nachvollziehen kann ich die Kritik [s.h. auch hier: http://www.begleitschreiben.net/warum-nicht/], dass in Sachen Engagement der Profivereine und ihrer übergeordneten Institutionen wie DFB und DFL manches mitunter den Anschein von Lippenbekenntnissen erweckt. Vieles wäre mit Recht zu kritisieren, so z.B. auch die Tatsache, dass man als normaler Stadionbesucher schneller als so mancher zu glauben bereit ist auf der Liste derjenigen landen kann, die als angeblich Gewaltbereite langanhaltende Stadionverbote erhalten. Auch das dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Nur dürfte dies den Propagandisten der Bremer Regelung nicht schmecken, da es wohl eher als zusätzliches Indiz dafür zu werten wäre, dass die Vereine z.T. überschießend (und damit rechtlich ebenfalls zweifelhaft) präventiv tätig sind.

Gesellschaftliche Probleme, und dazu gehören auch Antisemitismus, Rassismus, Homophobie und Gewaltbereitschaft in und außerhalb der Stadien, lassen sich nur gemeinsam gesellschaftlich bekämpfen. Ungeachtet der Frage, ob das Engagement der (Sport-)Vereine und Verbände als ausreichend zu betrachten ist, oder weiter verstärkt werden müsste, leisten diese einen gewichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Diese Probleme sind, ob es dem Bremer Senat nun gefällt oder nicht, weder von Einzelnen noch von (in Bremen) ausgewählten Veranstaltern zu lösen. Auch nicht mit den Mitteln von Stadionverboten, Strafrecht oder gar Finanzrecht.

Es bleibt dabei: Exakt für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben durch den Staat und seine Organe zahlen sowohl der einzelne Stadionbesucher als auch Unternehmungen und Vereine bereits Steuern. Der Staat darf sich weder daraus zurückziehen, noch darf er sich unter Anwendung zweifelhafter Kriterien die damit zwangsläufig verbundenen Kosten selektiv erstatten lassen.

Ich gehe davon aus, dass die vorgesehene Bremer Regelung im Fall der wohl zu erwartenden juristischen Auseinandersetzung keinen Bestand haben wird. Tatsächlich wirft sie mehr Fragen auf, als sie m.E. zu beantworten in der Lage ist.