DFL

Aus Hamburg geht man niemals ganz

Nun ist er also weg. Gestern gab die Fußball-AG des HSV bekannt, dass Dietmar Beiersdorfer als Vorstandsvorsitzender der AG abgelöst und zeitnah durch Heribert Bruchhagen ersetzt wird. Zugleich wird Beiersdorfer auch das zuletzt von ihm ebenfalls übernommene Amt des Sportdirektors abgeben, denn Bruchhagen soll dem Vernehmen nach auch einen neuen Sportdirektor mitbringen.

In meinen Augen ist die Freistellung Beiersdorfer unzweifelhaft richtig, kommt jedoch zum falschen Zeitpunkt, da viel zu spät. Spätestens nachdem der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Hamburger Fußball-AG und Kühne-Intimus, Karl Gernandt, Beiersdorfer öffentlich in einer Weise angezählt hatte, wie man es selten erlebt, war klar, dass Beiersdorfer Tage als leitender Angestellter der AG gezählt waren.

Der Aufsichtsrat, so Gernandt seinerzeit sinngemäß, berate den Vorstand intensivst dabei, die Verpflichtung des vom Vorstand zu suchenden neuen Sportdirektors professioneller zu gestalten. Wer sich die Aussage Gernandts  auf der Zunge zergehen ließ, der schmeckte vermutlich sofort das hier öffentlich verspritzte Gift. Denn hinter der hier vorgeblichen Hilfestellung durch den AR verbarg sich nichts anders als eine vernichtende Wertung. Dem hochbezahlten Profi Beiersdorfer wurde hier nämlich im Subtext öffentlich zweierlei attestiert:

  1. dass man ihm alleine nicht länger vertraute und daher „Beratungsbedarf“ sah;
  2. dass er (mindestens) bei der Bewältigung einer seiner Kernaufgaben nach Ansicht des Aufsichtsrates eben nicht mit der gebotenen Professionalität vorgegangen ist.

In der Tat wirkte die von Beiersdorfer zu verantwortende Suche des HSV nach einem neuen Sportdirektor zunehmend grotesk und peinlich. Gefühlt ein halbes Dutzend Kandidaten wurde letztlich ergebnislos kontaktiert, auch wenn Beiersdorfer fast schon trotzig betonte, es habe nur in einem Fall, nämlich mit Christian Hochstätter und dem VfL Bochum, tatsächlich konkrete Verhandlungen gegeben, die letztlich an der Höhe der Ablöseforderung Bochums gescheitert seien. Das mag so stimmen, dennoch war der öffentliche Eindruck, den Beiersdorfers (nennen wir es) „Sondierungen“ hinterließen, verheerend. Praktisch jeder kontaktierte Kandidat behauptete nachträglich öffentlich, er habe den Hamburgern abgesagt, während Beiersdorfer Mal um Mal ebenfalls öffentlich dementierte und seinerseits wahlweise behauptete, man habe lediglich gesprochen aber nie konkret verhandelt, oder es sei der HSV gewesen, der seinerseits dem Kandidaten abgesagt habe.

Wie es sich tatsächlich verhalten hat, dies wissen nur die jeweils Beteiligten. Aber nicht nur hier wurde eine große Schwäche Beiersdorfers zum wiederholten Male augenfällig:

Kommunikation gehört nun einmal nicht zu seinen ausgewiesenen Stärken. In Einzel- oder Kleingruppengesprächen wirkt seine etwas unbeholfene, linkische Art durchaus sympathisch und gewinnend, als Vorstandsvorsitzender eines Bundesligaunternehmens, das sich Woche für Woche im grellen Licht medialer Dauerbeobachtung behaupten muss, wirkte er schon kurz nach seinem von vielen Vorschusslorbeeren begleiteten Amtsantritt aus der Zeit gefallen und deplatziert.

Man mag ihm wie jedem anderen Menschen auch zubilligen, dass es bei Gesprächen auch zu Missverständnissen kommen kann. Wenn sich aber nach praktisch jeder Kontaktaufnahme der kontaktierte Kandidat irritiert zeigt, wenn jedes Mal am Ende öffentlich Aussage gegen Aussage steht, dann spricht vieles dafür, dass es erhebliche kommunikative Defizite auf Seiten des (einen) Senders und eben nicht auf den Seiten der Empfänger gibt.

Bereits zu seinem Amtsantritt, nach dem damaligen Votum der Mitglieder für die Ausgliederung und für die Ziele der Initiative HSVPlus, irritierte der Vorstandsvorsitzende, indem er öffentlich kundtat, er sei „wohl zu naiv“ gewesen, um sich vorstellen zu können, dass ein Treffen der neu gewählten Funktionsträger ausgerechnet im Hamburger Firmensitz von Kühne & Nagel derartiges Aufsehen erregen könnte. Bereits damals fragte ich mich, auf welchem offenbar weit entfernten Planeten er seinen Urlaub verbracht haben mochte, denn auch wenn letztlich die überwältigende Mehrheit der Mitgliederschaft auch für Anteilsverkäufe votiert hatte, so hätte ihm klar sein müssen, welch fatales Signal hier mindestens an jenen Teil der Mitglieder gesendet wurde, der sich ernsthaft um die Selbstbestimmung des HSV mit Blick auf den unterstellten Einfluss insbesondere Klaus-Michael Kühnes sorgte. Zwar wurde Beiersdorfer seinerzeit nicht müde zu wiederholen, dass auch zukünftig alle Entscheidungen ausschließlich  und allein vom HSV und durch ihn getroffen würden, aber den Vorwurf, ohne jede Not ohnehin vorhandene Ängste der Mitglieder aufgrund mangelnder Umsicht befeuert zu haben, den musste er sich bereits damals gefallen lassen.

Als nach längerer Vorlaufzeit Peter Knäbel auf einer PK des HSV als dessen neuer Sportdirektor vorgestellt wurde, antworte Beiersdorfer auf die Frage, warum sich diese Verpflichtung verzögert habe, Knäbel sei eben noch mit der Erstellung einer  s.g. Weltstandsanalyse zum Fußball für den Schweizer Verband beschäftigt gewesen, die er erst habe abschließen wollen. Und dann offenbarte er erstaunliches: er persönlich, so Beiersdorfer, habe gar nicht gewusst, dass es so etwas gäbe und dass man derartiges machen könne. Man mag diese Offenheit und Ehrlichkeit schätzen, zugleich aber waren spätestens ab diesem Zeitpunkt auch Zweifel an seiner sportlichen Expertise angebracht. Im Klartext: die Möglichkeit einer methodisch-systematischen Analyse dessen, was sich in dem von ihm zu verantwortenden Kerngeschäft, dem Fußball, in der Welt entwickelt, war ihm vorher unbekannt. Derartige Wissenslücken darf man vermutlich nur im Fußball offenbaren. In jeder anderen leistungsorientierten Sportart dürfte dies bei Bewerbungsgesprächen für leitende Funktionen den sofortigen Abbruch der Gespräche zur Folge haben.

Vor diesem Hintergrund kann es kaum noch verwundern, dass er als Nachfolger des für dominanten und ballbesitzorientierten Fußball stehenden Trainers Fink (Cardoso und van Marwijk sind hier aus diversen Gründen zu vernachlässigen) mit Slomka einen Trainer holte, der als ausgewiesener Anhänger eines ganz anderen Ansatzes nämlich des Konterfußballs galt. Diesem wiederum folgte mit dem relativ unerfahrenen  Joe Zinnbauer ein Trainer, der wieder mehr zur offensiv-dominanten Spielweise tendierte. Schon damals schien mir die Frage berechtigt, ob der HSV unter Leitung Beiersdorfers je eine schlüssige Vorstellung von dem Fußball würde entwickeln können, den man perspektivisch in Hamburg spielen lassen wollte.

Zu diesen fachlich-inhaltlichen Schwächen gesellte sich Beiersdorfers fatale Neigung zum zögern und zaudern. Zur Kernaufgabe von Vorständen, von CEOs, gehört es nun einmal, Entscheidungen zu treffen. Auch und gerade unter Druck. Aber Beiersdorfer verpasste sowohl bei Slomka als auch bei Labbadia jeweils den richtigen Zeitpunkt, um sich von einem Trainer zu trennen, in dessen Arbeit er offensichtlich längst das Vertrauen verloren hatte. Stattdessen nahm er billigend in Kauf, dass der jeweilige Nachfolger ohne gemeinsame Vorbereitung mit der Mannschaft ins Rennen geschickt wurde.

Dass er es vor der Saison und offenbar trotz ausdrücklich durch Labbadia angemeldetem Bedarf versäumt hat, den Kader im äußerst dünn besetzten Defensivbereich zu verstärken, ist ebenfalls ihm anzulasten. Dies wirkt auf mich besonders ärgerlich, denn u.a. das Beispiel VfB Stuttgart hätte ausreichen müssen, um vor einer Überbetonung des Offensivpersonals zulasten der Verpflichtung defensiver Spielern ausreichend gewarnt zu sein.Verletzungen und Sperren sind im Laufe einer Saison nicht zu vermeiden. Dies ist bei einer Kaderzusammenstellung im Vorfeld auch immer zu berücksichtigen. Auch daran lässt sich umsichtige Planung erkennen. Dass bereits der Ausfall von zwei, drei Spielern Trainer Markus Gisdol zu personellen Experimenten mit ungewissem Ausgang förmlich nötigte, legt die eklatanten konzeptionellen Versäumnisse Beiersdorfers  vor der aktuellen Saison ebenfalls schonungslos offen.

Es gibt daher eine Vielzahl an Gründen, welche die nun erfolgte Abberufung Beiersdorfers  geboten erscheinen lassen.

Und dennoch.

Beiersdorfers Name wird untrennbar mit der erfolgreichsten Periode der jüngeren HSV-Historie verbunden bleiben. Seinerzeit im Gespann mit Bernd Hoffmann und Katja Kraus arbeitend hat er überwiegend gute, z.T sehr gute Transfers getätigt, auch wenn bereits auch damals nicht alles Gold war, was zu glänzen schien.

Das Scheitern Beiersdorfers als Vorstandsvorsitzender habe ich von Anfang an erwartet. Genugtuung oder gar Freude über seine Ablösung vermag ich jedoch nicht zu empfinden. Die Trennung erscheint mir schmerzlich, da ich ihm das Herzblut abnehme, mit dem er sich stets zum HSV bekannt hat. Sie erscheint mit zugleich aber auch als eine notwendige Korrektur im Dienste des HSV. Hätte sich Beiersdorfer allein und mit ganzer Kraft auf das Amt des Sportdirektors konzentrieren und beschränken können und wollen – wer weiß, ob die Geschichte nicht einen anderen Ausgang gehabt hätte. So bleibt mir nur an dieser Stelle zu schreiben: Danke für alles, Herr Beiersdorfer!

Dem Aufsichtsrat der AG  ist in diesem Zusammenhang anzulasten, dass man einen verdienten und loyalen Mitarbeiter über Wochen in einem unerträglichen Schwebezustand hängen ließ, nachdem man ihn bereits öffentlich (s.o.) längst demontiert hatte. Ganz nebenbei hat man zum wiederholten Male zugelassen, dass dem HSV praktisch das Heft des Handelns aus der Hand genommen wurde, da sich wichtige Personalentscheidungen gerade in dieser stark medial beachteten Branche niemals über Wochen unter Verschluss halten lassen.

Abschließend einige Sätze zum bevorstehenden Amtsantritt Heribert Bruchhagens.

Ich habe Verständnis für die verbreitete Skepsis, die diese Personalie begleitet. Er stünde für eine der schlimmsten Perioden der HSV-Geschichte, las ich. Übersehen wird hier m.E., dass er ’92-’95 als Manager mit operativ-sportlichen Aufgaben und bei schon damals knappen Kassen beim HSV arbeitete und eben nicht als Vorstandsvorsitzender.

Seine Erfahrung und seine gute Vernetzung in Richtung DFL könnten zu einem Gewinn für den HSV werden. Im finanziellen Bereich dürfte seine bereits in Hamburg und nachfolgend jahrelang in Frankfurt nachgewiesene Solidität dafür bürgen, dass zukünftig sparsamer beim HSV gewirtschaftet werden wird, was ich nur begrüßen könnte.

Auch wenn ihm manche die vier Abstiege der Eintracht während seiner Frankfurter Zeit anlasten wollen, so lässt sich m.E. nicht bestreiten, dass er aus dem einstigen Skandal-Verein, der launischen Diva vom Main, einen seriösen Club geformt hat. Und der HSV ist leider bis auf Weiteres, wenn wir vielleicht von den Münchener Löwen absehen, der Club mit dem unverändert höchsten Skandal-Potenzial der Liga.

Niemals geht man so ganz, sagt man in Hamburg. Das galt (und gilt?) für Beiersdorfer, das gilt eben jetzt für Bruchhagen.

Nachsatz: ich habe den Einstieg dieses Blogs nachträglich korrigiert, da der Eindruck entstehen konnte, der personelle Wechsel sei noch nicht fix.

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Sollen Bundesligisten für Polizeieinsätze bei Risikospielen bezahlen?

Heute möchte ich mich hier einer grundsätzlichen Fragestellung widmen, deren Bezug  zum HSV (und zum FC St. Pauli) jedoch auf der Hand liegt. Der Bremer Senat hat bekanntlich beschlossen, dass man zukünftig die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei s.g. Risikospielen den jeweils austragenden Vereinen, bzw. der DFL, in Rechnung stellen wolle.

Alte Forderung üblicher Verdächtiger

Es sind inzwischen mehr als zwanzig Jahren vergangen, da wurde meines Wissens erstmalig in Deutschland die Forderung erhoben, die Profifußballvereine sollten die Einsatzkosten für die Polizei ganz oder teilweise bezahlen. Die, die dies fordern [Anm.: meist waren es politische Hinterbänkler, Finanz- oder Innenminister, oder die GdP], beriefen und berufen sich auf das Verursacherprinzip, welches hier angeblich zur Anwendung zu bringen sei.  Dennoch versickerte die Debatte bisher – aus guten Gründen! – stets folgenlos. Nun also der Vorstoß des Bremer Senats.

Die Antwort der DFL ließ nicht lange auf sich warten. Man werde entsprechende Regressforderungen des Senats im Wesentlichen an Werder Bremen weiterreichen, so war zu vernehmen. Zudem sollen wohl ab sofort und bis auf Weiteres keine Länderspiele mehr in Bremen ausgetragen werden. Zudem wird man davon ausgehen müssen, dass die DFL (und/oder Werder Bremen) einen entsprechenden Kostenbescheid des Senats unverzüglich juristisch anfechten werden. Denn aus Sicht der Kritiker ist die vorgesehene Bremer Regelung sehr wahrscheinlich verfassungswidrig.

Zuständigkeiten (im und außerhalb des Stadions)

Um in dieser Debatte zu einer eigenen Meinung zu finden,  gilt es zunächst, sich grundsätzliche Fragen bewusst zu machen.

Innerhalb des Stadions übt der gastgebende Verein das Hausrecht aus. Er kann bei Verstößen gegen die Stadionordnung, bzw. bei Verstößen gegen die AGBs beim Kartenerwerb, ein Stadionverbot aussprechen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beschäftigen die Vereine der obersten deutschen Spielklassen seit Jahrzehnten private Sicherheitsunternehmen. Deren Ordner verfügen jedoch nur über das (eingeschränkte) s.g. Jedermannsrecht gem. § 127, Abs. 1 StPO. Sie dürfen einen Stadionbesucher, den sie z.B. auf frischer Tat ertappen, vorläufig zwar festnehmen, die Feststellung der Personalien des Verdächtigten obliegt jedoch der Polizei (§ 163b StPO).

Außerhalb des Stadions, also bei An- und Abreise der Zuschauer über öffentliche Wege, ist der gastgebende Verein (oder sein Ordnungsdienst)  nicht mehr zuständig. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist hier grundsätzlich allein Sache der Polizei. Und das ist gut so. Denn in unserer Gesellschaft besitzt allein der Staat das Gewaltmonopol, nicht Privatpersonen, einschlägige private Unternehmungen oder irgendein Verein. Die Länder haben eigene Gesetze zur Regelung polizeilicher Befugnisse erlassen. In Hamburg etwa regelt all dies das Gesetz zum Schutz der Sicherheit und Ordnung (SOG).

Wenn  die Polizei also außerhalb des Stadions tätig wird, dann weil allein sie dazu befugt ist. Mit anderen Worten: sie erfüllt hier einen Teil ihrer originären Arbeit. Auch dafür bezahlt der Bürger schließlich seine Steuern. Und es tut nichts zur Sache, ob der einzelne Steuerzahler z.B.  findet, dass zu viel Geld für derartige Einsätze der Polizei speziell im Zusammenhang mit dem Fußball ausgegeben wird, bzw. der Meinung ist, dass die entsprechenden Gelder besser anderweitig investiert worden wären. Zur Mittelverwendung darf man selbstverständlich in einer freiheitlichen Gesellschaft eine eigene Meinung besitzen, über die Verwendung der Steuergelder befindet bekanntlich jedoch nicht der einzelne Bürger, sondern die Politik.

Sicherheitsdienste, Infrastruktur und Fanbetreuung

Doch kehren wir zur Situation innerhalb der Stadien zurück. Wie bereits angesprochen, beschäftigen die Vereine eigene Ordnungsdienste. Mittelbar erfolgt deren Bezahlung durch entsprechende Aufschläge bei der Preisgestaltung für die Eintrittskarten. Darüberhinaus haben die Vereine in den letzten Jahrzehnten erhebliche Summen in die Infrastruktur und damit auch in die Sicherheit ihrer Zuschauer investiert. Das begann mit dem Bau der Zäune vor den Tribünen in der Hochzeit der Hools in den achtziger Jahren, setzte sich fort mit deren Rückbau nach der Tragödie im Brüsseler Heysel-Stadion und wurde fortgeführt durch den Neubau ganzer Stadien im Zuge der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland. Auch die Einführung personalisierter Eintrittskarten, für die entsprechende Lesegeräte an den Eingängen der Stadien erst installiert werden mussten, ist hier zu nennen. Darüberhinaus beschäftigen die Vereine eigene Fan-Betreuer, die im regelmäßigen Dialog mit der eigenen Klientel stehen und die Fans auch auf Auswärtsfahrten begleiten. Vermutlich wäre in dem einen oder anderen Fall ein finanziell (und inhaltlich) stärkeres Engagement der Vereine durchaus wünschenswert. Dass hier aber hoch profitable Vereine entsprechende Kosten für die Sicherheit auf dem Rücken der Steuerzahler generell einfach sozialisieren, ohne selbst nachweisbares zu leisten, dies halte ich daher mit Verlaub für eine Legende interessierter Kreise. Vergessen wird nicht zuletzt, dass die Profivereine unmittelbar erhebliche Steuern an die Kommunen abführen. Darüberhinaus profitieren die Kommunen zusätzlich  mittelbar durch den Spielbetrieb. Etwa im Bereich der Gastronomie und der Touristik. Den Mehraufwendungen bei der Polizei für s.g. Risikospiele, die nun einmal Teil eines regulären Spielplans sind, stehen diverse geldwerte Leistungen und Investitionen der Vereine gegenüber.

Mögliche Probleme und Konsequenzen der Anwendung des Verursacherprinzips.

Sport ohne Rivalität ist undenkbar. Gerade Fußballspiele beziehen einen Teil ihres Reizes aus lokalen Vergleichen, den Derbys. Dass es im Umfeld derartiger Begegnungen auch zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen kann, ist grundsätzlich nicht zu verhindern. Man muss das ggf. scharf kritisieren, man darf in der Prävention nicht nachlassen – wer wollte dies bestreiten?! Aber ein Fußball gänzlich ohne Sicherheitsrisiken ist wie die Idee einer Welt ohne jede Kriminalität – utopistisch.

Darüberhinaus ist grundsätzlich auch eine Grenze des Zumutbaren für Veranstalter zu beachten, bei deren Veranstaltungen der öffentliche Raum mitgenutzt wird. Nehmen wir bspw. an, ein Verein vereinbarte ein Freundschaftsspiel gegen eine Mannschaft aus Israel, um ein Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Aufgrund der derzeitigen politischen Lage müsste man dann hier wohl leider von einem Risikospiel sprechen. Sollte dieser Verein, da er doch ein Risikospiel veranstaltet, etwa die Einsatzkosten der Polizei tragen? Obwohl Deutschland Israel aus Gründen historischer Verantwortung freundschaftlich verbunden ist? Oder nehmen wir einen Verein, der sich ausdrücklich dem Kampf gegen Rassismus und Homophobie verschrieben hat und unter diesem Motto ein Spiel austrägt. Auch hier müsste man aus  der Perspektive der Sicherheitskräfte mit Störungen rechnen. Den damit dann zu erwartenden, zusätzlichen Aufwand der Polizei soll dieser Verein bezahlen? Das kann nicht gewollt sein, auch nicht von den Befürwortern der Bremer Regelung. Wenn aber das Kriterium Risiko nicht grundsätzlich greifen kann und darf, dann stellt sich die nächste Frage: Für welche Art von Risikospielen sollen die Vereine denn haften? Wer definiert eigentlich, was für den Veranstalter ggf. kostenpflichtig wird und was nicht?

Hohe Gehälter und Millionengewinne

Nun wird in dieser Debatte gerne herausgestellt, dass die deutschen Profifußballvereine erhebliche Gewinne generieren würden. Eine Kostenbeteiligung sei daher zumutbar, heißt es. Da in diesem Land der Gleichheitsgrundsatz gilt, müsste m.E. das Verursacherprinzip grundsätzlich für alle Vereine gelten. Oder soll zukünftig das Finanzamt die Frage entscheiden, ob Verein X derart profitabel ist, dass er sich an den Kosten für Einsätze der Polizei – die als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft außerhalb des Stadions allein hoheitlich befugt ist!-  zu beteiligen hat, Verein Y aber den entsprechend zu definierenden Grenzbetrag nicht erreicht? Auch die Profitabilität kann m.E. hier nicht als überzeugendes Kriterium dienen. Oder soll am Ende ein finanziell darbender Veranstalter besser gestellt sein als jemand, der profitabel arbeitet?

Was bei dieser Debatte ebenfalls übersehen wird: gewalttätige Ausschreitungen unter rivalisierenden Gruppen haben sich doch gerade aufgrund des repressiven Drucks des Sicherheitsapparates in den Stadien der ersten beiden Ligen zunehmend in unterklassige Ligen verlagert. Will man also einem Fußballverein, der in der dritten, vierten oder gar fünften Spielklasse ansässig ist, auch entsprechende Mehrkosten aufbürden, obwohl diese Vereine eben fern ab der Millioneneinnahmen ums Überleben kämpfen? Oder bekommen diese Vereine die polizeiliche Leistung, die, noch einmal sei es betont, zum Kernbereich ihres Zweckes Aufgabenspektrums gehört, kostenfrei?

Populismus interessierter Kreise

Es verwundert mich nicht, dass ausgerechnet der Bremer Senat jetzt diesen Vorstoß wagt. Ist das kleinste Bundesland doch notorisch klamm bei Kasse. Die zugegebenermaßen strukturellen Probleme des Landes können jedoch nicht als Begründung dafür dienen, um auf Kosten des größten ortsansässigen Profivereins vom Jahrzehnte währenden Versagen Bremer Wirtschafts- und Finanzpolitik abzulenken.

Der Fußball ist in einer sich fortschreitend partikularisierenden Gesellschaft, das war erst jüngst im kollektiven Jubel über den Weltmeistertitel für die deutsche Mannschaft erneut zu besichtigen,  eine der wenigen verbleibenden, alle gesellschaftlichen Schichten erreichenden und vereinigenden identitätsstiftenden Narrationen. Dass sich die Bremer Landespolitik ausgerechnet in diesem Bereich nun Leistungen vom „Verursacher“ erstatten lassen will, die unter Berücksichtung des Gewaltmonopols des Staates zu den Kernaufgaben eben dieses Staates zu zählen sind, ist auch nicht mit jenem Fall zu vergleichen, in dem bspw. eine Privatperson bei Nachweis von grober Fahrlässigkeit zur Kostenerstattung z.B. bei Rettungskräften verpflichtet wird. Denn z.B. bei leichtfertig verursachten Fehlalarmen oder einer Haustier-Rettung (durch die Feuerwehr) ist kein übergreifendes Interesse der Allgemeinheit erkennbar. Was die Veranstaltung von sportlichen oder kulturellen Großereignissen angeht, so wird man dies aber bejahen müssen.

Kritik an DFB, DFL und Vereinen

Mindestens nachvollziehen kann ich die Kritik [s.h. auch hier: http://www.begleitschreiben.net/warum-nicht/], dass in Sachen Engagement der Profivereine und ihrer übergeordneten Institutionen wie DFB und DFL manches mitunter den Anschein von Lippenbekenntnissen erweckt. Vieles wäre mit Recht zu kritisieren, so z.B. auch die Tatsache, dass man als normaler Stadionbesucher schneller als so mancher zu glauben bereit ist auf der Liste derjenigen landen kann, die als angeblich Gewaltbereite langanhaltende Stadionverbote erhalten. Auch das dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Nur dürfte dies den Propagandisten der Bremer Regelung nicht schmecken, da es wohl eher als zusätzliches Indiz dafür zu werten wäre, dass die Vereine z.T. überschießend (und damit rechtlich ebenfalls zweifelhaft) präventiv tätig sind.

Gesellschaftliche Probleme, und dazu gehören auch Antisemitismus, Rassismus, Homophobie und Gewaltbereitschaft in und außerhalb der Stadien, lassen sich nur gemeinsam gesellschaftlich bekämpfen. Ungeachtet der Frage, ob das Engagement der (Sport-)Vereine und Verbände als ausreichend zu betrachten ist, oder weiter verstärkt werden müsste, leisten diese einen gewichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Diese Probleme sind, ob es dem Bremer Senat nun gefällt oder nicht, weder von Einzelnen noch von (in Bremen) ausgewählten Veranstaltern zu lösen. Auch nicht mit den Mitteln von Stadionverboten, Strafrecht oder gar Finanzrecht.

Es bleibt dabei: Exakt für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben durch den Staat und seine Organe zahlen sowohl der einzelne Stadionbesucher als auch Unternehmungen und Vereine bereits Steuern. Der Staat darf sich weder daraus zurückziehen, noch darf er sich unter Anwendung zweifelhafter Kriterien die damit zwangsläufig verbundenen Kosten selektiv erstatten lassen.

Ich gehe davon aus, dass die vorgesehene Bremer Regelung im Fall der wohl zu erwartenden juristischen Auseinandersetzung keinen Bestand haben wird. Tatsächlich wirft sie mehr Fragen auf, als sie m.E. zu beantworten in der Lage ist.